Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vorschriften des Aktiengesetzes sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats bilden den regulatorischen Rahmen des Vergütungssystems. Dieses Vergütungssystem berücksichtigt sämtliche Vorschriften und Empfehlungen.

Die Vergütungshöhen tragen den Funktionen und der jeweiligen Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung und stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Lage von Brenntag. Die Vergütung von Aufsichtsräten und deren Ausschüssen in vergleichbaren national und international tätigen Unternehmen der gleichen Branche wird zusätzlich berücksichtigt.

Eine feste Vergütung gewährleistet, dass der Aufsichtsrat losgelöst vom kurzfristigen Unternehmenserfolg seine Kontroll- und Beratungsfunktion auf eine unabhängige Weise ausüben kann. Dadurch ist es dem Aufsichtsrat insbesondere möglich, sein Wirken auf die langfristige Entwicklung von Brenntag auszurichten.

Dem höheren zeitlichen Umfang der Arbeit im Aufsichtsrat in der Funktion der Person, die den Vorsitz innehat und der Person, die die Stellvertretung innehat, sowie der Person, die den Vorsitz in einem Ausschuss innehat, und der Mitglieder der Ausschüsse wird angemessen Rechnung getragen.

Durch die Aktienhaltevorschriften werden die langfristige Entwicklung von Brenntag sowie die Aktionärsinteressen im Rahmen der Aufsichtsratsvergütung noch deutlicher berücksichtigt.

Auf der Hauptversammlung 2023 wurde ein neues System für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschlossen. Die vollständige Übersicht über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Einberufung der Hauptversammlung 2023 enthalten.